Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
9 – 13 und 14 – 18 Uhr

Kinder- und Jugendpsychiatrie

Kinder sind ein großes Geschenk, wir können an ihnen wachsen und uns an ihnen freuen. Ihre Begleitung gehört zu den größten Herausforderungen in unserem Leben.

Die Geschichte der Kinder beginnt im Mutterleib. Kinder erleben intensiv die Befindlichkeit der Mutter. Die Geschichte beginnt sogar schon davor: Welche Vergangenheit, welche Wünsche und Ängste verbinden die Eltern mit dem Kind? Schon das kann Einfluss darauf nehmen, wie unsere Kinder ihren Weg gehen können.

Kinder haben unterschiedliche Temperamente, die den Umgang mit ihnen leichter oder schwerer machen. Oft sind Eltern und Kinder neben den gewöhnlichen Entwicklungsaufgaben zusätzlichen Herausforderungen unterworfen.

Die Wissenschaft zeigt, dass alle Erfahrungen unser Gehirn, den Körper und damit unser Dasein prägen. Familiäre Belastungen, Operationen, Krankheiten, Verluste sowie zahlreiche andere Ereignisse können zu Verunsicherungen beim Kind und der gesamten Familie führen.

Je nach der Schwere der Irritation, der Verletzung der kindlichen Psyche bedarf es einer achtsamen Intervention, um dem Kind wieder den Zugriff auf sein Potential zu ermöglichen.

Unsere Arbeit besteht darin, mit Ihnen auf Entdeckungsreise zu gehen, damit Sie und Ihr Kind sich entfalten und auf ihr Potential zurückgreifen können.

Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit

Diagnostik

Therapie

Behandlungsvertrag

Sehr geehrte Eltern,

Sie haben sich zu einer Vorstellung oder Behandlung Ihres Kindes in unserer Praxis entschlossen. Für die Behandlung in unserer Praxis benötigen wir die schriftliche Einwilligung aller Sorgeberechtigten, d.h. in der Regel beider Eltern:

§1687 BGB Ausübung der gemeinsamen Sorge bei getrennt lebenden Eltern
“Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, sind bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Bitte laden Sie den Behandlungsvertrag herunter und bringen ihn ausgefüllt und unterschrieben zum ersten Termin mit.

BITTE BEACHTEN SIE:
Ohne ausgefüllten Behandlungsvertrag können wir Sie nicht behandeln!