Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
9 – 13 und 14 – 18 Uhr

Diagnostik

Die Behandlung beginnt mit der Anamnese. Dies ist ein persönliches Gespräch mit Ihnen und ihrem Kind, in dem wir die aktuellen Schwierigkeiten vor dem Hintergrund der biografischen und familiären Gegebenheiten erläutern.

Dann folgt gewöhnlich eine ausführliche Diagnostik:

  • Entwicklungsdiagnostik: Erfassung des sozialen, motorischen und emotionalen Entwicklungsstandes
  • Leistungsdiagnostik: kognitiver Diagnostik, Lese-/Rechtschreibstörung, Rechenstörung, ADHS Diagnostik
  • Emotionale Diagnostik: psychische Befindlichkeit, Untersuchung auf Angststörungen, Depressionen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, Selbst­verletzungen, Schlafstörungen, Mutismus, Psychosen, Enuresis, Enkopresis, psychosomatische Beschwerden
  • Traumadiagnostik: Posttraumatische Belastungsstörungen, Dissoziative Störungen.

Danach werden Empfehlungen unsererseits und die weiteren Schritte mit Ihnen gefunden.

Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit

Therapie

Kinder- und Jugendpsychiatrie

Behandlungsvertrag

Sehr geehrte Eltern,

Sie haben sich zu einer Vorstellung oder Behandlung Ihres Kindes in unserer Praxis entschlossen. Für die Behandlung in unserer Praxis benötigen wir die schriftliche Einwilligung aller Sorgeberechtigten, d.h. in der Regel beider Eltern:

§1687 BGB Ausübung der gemeinsamen Sorge bei getrennt lebenden Eltern
“Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, sind bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Bitte laden Sie den Behandlungsvertrag herunter und bringen ihn ausgefüllt und unterschrieben zum ersten Termin mit.

BITTE BEACHTEN SIE:
Ohne ausgefüllten Behandlungsvertrag können wir Sie nicht behandeln!